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Gemeindepsychiatrischer Verbund Lübeck

Wozu dient der „Gemeindepsychiatrische Verbund”?

Der Gemeindepsychiatrische Verbund ist ein freiwilliger Zusammenschluss von an der regionalen psychiatrischen Versorgung in Lübeck beteiligten Einrichtungen. Mit Hilfe des Verbundes soll ein umfassendes und koordiniertes Leistungsangebot entsprechend des Prinzips der Versorgungsverpflichtung in der Region entwickelt werden.

 

Was bedeutet das praktisch?

Jeder Bürgerin, jedem Bürger Lübecks, der/die Unterstützung aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung benötigt, soll mit der Koordinierungsarbeit des Verbundes ein gemeindenahes Hilfsangebot vermittelt werden. Hierbei gelten die Grundsätze „Rehabilitation vor Pflege” und „ambulante Hilfen vor stationäre Hilfen”.
Mit anderen Worten: Niemand, der psychisch erkrankt oder aufgrund einer psychischen Behinderung hilfebedürftig wird, soll deswegen die Stadtmauern verlassen müssen.

 

Wo erhalten Sie Information und Unterstützung, wenn Sie Hilfeleistungen in Anspruch nehmen wollen?

Die Satzung des Verbundes gibt Auskunft über Grundsätze und Aufgaben. Sie finden sie im Folgenden vollständig hinterlegt.

Die Liste der Vertragspartner offeriert Ihnen Kontaktmöglichkeiten auf spezifische Hilfebereiche hin.

Vertragliche Grundlage

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Hansestadt LÜBECK

 

Der Bürgermeister
Gesundheitsamt
Gemeindepsychiatrischer Verbund in der Hansestadt Lübeck

 

§1 Grundsätze

Der "Gemeindepsychiatrische Verbund" hat das Ziel, durch einen freiwilligen Zusammenschluss der an der regionalen psychiatrischen Versorgung in Lübeck beteiligten Einrichtungen und Sozialleistungsträger, eine bessere Versorgung der psychisch Kranken zu erreichen.
Die Mitglieder des Verbundes orientieren sich bei der Ausgestaltung der Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen an dem Konzept der "personenorientierten Hilfen". Der Verbund läßt sich leiten durch Wertvorstellungen wie Normalität, gemeindenahe Versorgung, Hilfe zur Selbsthilfe, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte und die Anerkennung eines jedes Menschen als personales, soziales und politisches Subjekt.

Die Grundsätze „Rehabilitation vor Pflege“ und „ambulante Hilfen vor stationären Hilfen“ sind weiterhin Handlungsmaxime.

 

§2 Aufgaben

Die beteiligten Einrichtungen, Verbände und Kostenträger erklären mit dem Zusammenschluss ihre gemeinsame Verantwortung für die Gewährleistung und Ausgestaltung der Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen im Sinne der oben genannten Leitlinien.

Sie verpflichten sich, die Versorgung aller in der Hansestadt Lübeck lebenden psychisch kranken behinderten Menschen adäquat zu gewährleisten, die aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung stationäre, teilstationäre oder ambulante Hilfen in den Bereichen Behandlung, Wohnen, Arbeit, Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft benötigen.

Die Versorgung findet statt durch

§3 Mitglieder

Am Gemeindepsychiatrischen Verbund können alle an der Versorgung psychisch kranker und behinderter Menschen beteiligten Einrichtungen und Verbände der Hansestadt Lübeck teilnehmen Neben den Anbietern praktischer Hilfe in den Einrichtungen sind auch Kostenträger und Gesundheitsverwaltung Einrichtungen in diesem Sinne. Mit dem Beitritt zum Gemeindepsychiatrischen Verbund und dem Eintrag in die von der Geschäftsführung zu führende Mitgliederliste werden die hier formulierten Regelungen und Ziele anerkannt. Der Eintrag erfolgt auf Wunsch der jeweiligen Einrichtung. Ein Austritt aus dem Verbund ist schriftlich der Geschäftsführung anzuzeigen.

 

§4 Gremien

Zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben werden folgende Gremien geschaffen:

 

1. Vollversammlung
2. Geschäftsführung
3. Fallkonferenz
4. Arbeitsgruppen

 

1. Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus je einem Vertreter der beteiligten Einrichtungen sowie je einem Vertreter der Angehörigen und der Psychiatrieerfahrenen.

Die Vollversammlung

  • benennt konkrete aktuelle Versorgungslücken und entwickelt Lösungsvorschläge in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Gemeindenahe Psychiatrie"
  • diskutiert und regelt die Kooperations- und Koordinationsmodalitäten zwischen Einrichtungen untereinander und mit den Kostenträgern
  • diskutiert die Qualitätsstandards,
  • kann Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen einsetzen
    Die Vollversammlung trifft sich mindestens alle zwei Jahre auf Einladung der Geschäftsführung. Die Einladungsfrist soll drei Wochen nicht unterschreiten.

2. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung liegt beim sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Hansestadt
Lübeck. Ihre Aufgaben bestehen in der

  • Führung der Mitgliederliste
  • Einberufung der Fallkonferenzen in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern der Hansestadt Lübeck
  • Einberufung der Vollversammlung

3. Fallkonferenz

Im Rahmen seiner Dienstaufgaben klärt der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes der Hansestadt Lübeck alle Möglichkeiten, mit Hilfe der vorhandenen Angebote für Hilfesuchende eine Lösung zu schaffen. Die beteiligten Einrichtungen sind ebenso um eine einvernehmliche zielorientierte Lösung bemüht.

 

Zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben werden folgende Gremien geschaffen:

  • 1. Vollversammlung
  • 2. Geschäftsführung
  • 3. Fallkonferenz
  • 4. Arbeitsgruppen

Die Fallkonferenz wird einberufen, wenn im Einzelfall die Realisierung einer adäquaten Hilfe mit den bestehenden Möglichkeiten nicht gelungen ist. Sie wird angeregt durch den/die Betroffene/n oder seine/ihre Vertrauensperson und/oder involvierte Einrichtungen mit dem Einverständnis des/der Betroffenen. Die Fallkonferenz ist innerhalb von vier Wochen nach Anregung durchzuführen. Gemäß § 46 BSHG obliegt die Federführung der Fallkonferenz dem Träger der Sozialhilfe der Hansestadt Lübeck. Die Geschäftsführung bestimmt zusammen mit den in § 3 genannten Beteiligten die Zusammensetzung der Fallkonferenz. Um rasche und flexible Lösungen in jedem Fall realisieren zu können, sollten auch nicht am Gemeindepsychiatrischen Verbund beteiligte Kostenträger an der Fallkonferenz teil nehmen. Die Teilnahme der Kostenträger soll sicherstellen, dass die Realisierung geeigneter Maßnahmen nicht an finanziellen Gesichtspunkten scheitert.
Die beteiligten Einrichtungen verpflichten sich, die Ergebnisse der Fallkonferenzen umzusetzen. Beim Scheitern der Hilfe soll eine neue Fallkonferenz einberufen werden.

 

4. Arbeitsgruppen

Die Vollversammlung kann Arbeitsgruppen zu spezifischen Fragestellungen bilden. Die Arbeitsgruppen organisieren sich selbständig und berichten der Vollversammlung über Verlauf ihrer Beratung und Ergebnisse. Die Arbeitsgruppen können Ergebnisse oder Anregungen über die Geschäftsführung an den Arbeitskreis "Gemeindenahe Psychiatrie" weiterleiten.

Änderung der Vereinbarung über den Gemeindepsychiatrischen Verbund
Änderungen dieser Vereinbarung können nur innerhalb der Vollversammlung beschlossen werden, wenn dieses als Tagesordnungspunkt bekanntgegeben wird.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder gefasst.

 

Anhang

Grundsätzlich kann der Vertreter des Kostenträgers in der Fallkonferenz Kostenzusagen geben, sodass eine zeitnahe Entscheidung erfolgen kann. Es wird allerdings Situationen geben, in denen eine Entscheidung vom Kostenträger nicht sofort getroffen werden kann.

Die Partner des Verbundes

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Vertragspartner im Gemeindepsychiatrischen Verbund
Stand: 4.12.2000

 

Geschäftsführung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes:

Hansestadt Lübeck
- Gesundheitsamt -
Sozialpsychiatrischer Dienst
Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck
Tel: 0451/122-5344
Internet: www.luebeck.de

 

Psychiatrium Gruppe gGmbH

Frau Dr. Angela Schürmann
Postfach 1442
23724 Neustadt
Tel: 04561/611-1
Internet: www.psychatrium.de

 

Caritasverband Lübeck e.V.

Fegefeuer 2
23552 Lübeck
Tel: 0451/79946-01

 

Hansestadt Lübeck
Jugendhilfe/Jugendamt

Kronsforder Allee 26
23560 Lübeck
Tel: 122-4600
Internet: www.luebeck.de

 

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Poliklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie

Prof. Dr. Knölker
Kahlhorststrasse 31-35
23562 Lübeck
Tel: 0451/500-6217
Internet: www.mu-luebeck.de

 

Fachklinik Holstein
Klinik und Fachambulanz für Abhängigkeitserkrankungen

Weidenweg 915
23562 Lübeck
Tel: 0451/5894-0
Internet: www.ahg.de

 

Hansestadt Lübeck
Sozialamt/Heimbetreuung

Kronsforder Allee 26
23560 Lübeck
Internet: www.luebeck.de

 

Vorwerker Heime
Diakonische Einrichtungen e.V.

Triftstrasse 139-143
23554 Lübeck
Internet: www.vorwerker-diakonie.de

 

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Klinik für Innere Medizin

Prof. Dr. Jantschek
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Internet: www.mu-luebeck.de

 

Marli-Werkstätten GmbH

Herr Willenberg
Postfach 160263
23519 Lübeck
Tel: 0451/6203-0
Internet: www.marli-werkstaetten.de

 

DIE BRÜCKE gGmbH

Engelsgrube 47
23552 Lübeck
Tel: 0451/14008-0
Internet: www.diebrucke-luebeck.de

 

Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.

Herr Wulff
Schwartauer Allee 67
23554 Lübeck
Tel: 0451/476640
Internet: http://www.verbund-luebeck.de

 

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Prof. Dr. Hohagen
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Tel: 0451/500-2441
Internet: www.uksh.de/psychiatrie-luebeck

 

Dr. Martin Neuhauss
Dr. Gabriele Ziemens
Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Mühlenbrücke 9
23552 Lübeck
Tel: 0451/7987077

 

Landesverband Psychiatrie-Erfahrener

Sabine Rutkowski
Brüggemannstrasse 49
21493 Schwarzenbeck

 

Landesverband Schleswig-Holstein
der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.

Elfriede Kirchner
Dorfstraße 31
23617 Stockelsdorf
Tel: 0451/ 391847

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