Neuregelung zur zwangsweisen Unterbringung und Behandlung von Menschen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins plant eine Neuregelung des Gesetzes zur zwangsweisen Unterbringung und Behandlung von Menschen sowie eine Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG). Das Ministerium hat der BRÜCKE Gelegenheit gegeben, hierzu eine fachliche Stellungnahme abzugeben. Dieser Möglichkeit sind wir gerne nachgekommen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.

Weitere Stellungnahmen stellen wir Ihnen nachstehend zur Verfügung:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, LV Schleswig-Holstein

Stellungnahme der LAG Wohlfahrtsverbände

Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Stellungnahme des Landesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen Schleswig-Holstein

Der aktuelle Stand der Diskussion kann auf einer speziellen Seite des Landtagsinformationssystems (LIS) verfolgt werden. Dort gibt es Links zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und Maßregelvollzugsgesetzes vom 03.12.2013, zu den 39 Stellungnahmen von Institutionen und Einzelpersonen zum Gesetzentwurf sowie weitere Links zu Auszügen von Protokollen der Landtagssitzungen und Landtags-Ausschusssitzungen zum Thema.

Mit dem Thema „Zwangsbehandlung“ allgemein befasst sich auch die
ethische Stellungnahme „Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen“
der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN).